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   LG Paderborn, 01.02.2016 - 4 O 162/15   

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LG Paderborn, 01.02.2016 - 4 O 162/15 (https://dejure.org/2016,9422)
LG Paderborn, Entscheidung vom 01.02.2016 - 4 O 162/15 (https://dejure.org/2016,9422)
LG Paderborn, Entscheidung vom 01. Februar 2016 - 4 O 162/15 (https://dejure.org/2016,9422)
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  • OLG Düsseldorf, 12.06.2015 - 22 U 17/15

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht bei einem

    Auszug aus LG Paderborn, 01.02.2016 - 4 O 162/15
    Zum einen ist die Aufnahme der Belehrung zu verbundenen Geschäften, wenn - wie hier - ein solches konkret gar nicht vorliegt, rein vorsorglich und insoweit für den konkreten Verbraucher im konkreten Fall überflüssig ( vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.06.2015, Az. 22 U 17/15, zit. nach juris ).

    Die Verwendung solch eines überflüssigen Hinweises ist aber kein Ansatz für die Annahme einer irreführenden Belehrung, da die Gestaltungshinweise zum gesetzlichen Muster insgesamt nur davon ausgehen, dass die Zusatzbelehrung als solche entfallen können, aber nicht müssen ( OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.06.2015, Az. 22 U 17/15; OLG Hamburg, Urteil vom 03.07.2015, Az. 13 U 26/15; OLG München, Hinweisbeschluss vom 30.04.2015, Az. 19 U 4833/14, zit. nach juris ).

  • BGH, 06.12.1994 - XI ZR 99/94

    Anforderungen an die Form der Abänderung von Altverträgen

    Auszug aus LG Paderborn, 01.02.2016 - 4 O 162/15
    Dementsprechend finden die Vorschriften der §§ 491, 495 BGB a.F. auf Änderungen eines Verbraucherdarlehensvertrages nur dann Anwendung, wenn dem Verbraucher infolge der Vertragsänderung zugleich ein neues, im ursprünglichen Darlehensvertrag weder geregeltes noch angelegtes Kapitalnutzungsrecht eingeräumt wird ( vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 1994 - XI ZR 99/94; BGH, Urteil vom 7. Oktober 1997 - XI ZR 233/96, zit. nach juris ).
  • BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10

    Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

    Auszug aus LG Paderborn, 01.02.2016 - 4 O 162/15
    Entscheidend ist dabei allein, ob der Unternehmer den Text der Musterbelehrung bei der Abfassung der Widerrufsbelehrung einer eigenen inhaltlichen Bearbeitung unterzogen hat ( vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2011, XI ZR 349/10, zit. nach juris ).
  • OLG Hamburg, 03.07.2015 - 13 U 26/15

    Verbraucherkreditvertrag: Sprachliche oder redaktionelle Änderungen der

    Auszug aus LG Paderborn, 01.02.2016 - 4 O 162/15
    Die Verwendung solch eines überflüssigen Hinweises ist aber kein Ansatz für die Annahme einer irreführenden Belehrung, da die Gestaltungshinweise zum gesetzlichen Muster insgesamt nur davon ausgehen, dass die Zusatzbelehrung als solche entfallen können, aber nicht müssen ( OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.06.2015, Az. 22 U 17/15; OLG Hamburg, Urteil vom 03.07.2015, Az. 13 U 26/15; OLG München, Hinweisbeschluss vom 30.04.2015, Az. 19 U 4833/14, zit. nach juris ).
  • BGH, 07.10.1997 - XI ZR 233/96

    Anwendung des VerbrKrG auf vor dem Inkrafttreten geschlossene Kreditverträge

    Auszug aus LG Paderborn, 01.02.2016 - 4 O 162/15
    Dementsprechend finden die Vorschriften der §§ 491, 495 BGB a.F. auf Änderungen eines Verbraucherdarlehensvertrages nur dann Anwendung, wenn dem Verbraucher infolge der Vertragsänderung zugleich ein neues, im ursprünglichen Darlehensvertrag weder geregeltes noch angelegtes Kapitalnutzungsrecht eingeräumt wird ( vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 1994 - XI ZR 99/94; BGH, Urteil vom 7. Oktober 1997 - XI ZR 233/96, zit. nach juris ).
  • LG Hagen, 30.10.2014 - 9 O 73/14

    Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung einer Bank wegen der Fiktionswirkung des § 14

    Auszug aus LG Paderborn, 01.02.2016 - 4 O 162/15
    Es handelt sich - ebenso wie der weitere Fußnotenverweis - erkennbar um eine Arbeitsanweisung an den das Formular verwendenden Bankmitarbeiter, mit dem eine inhaltliche Bearbeitung des Widerrufstextes nicht verbunden und welcher auch nicht geeignet ist, Unklarheit über die Länge der geltenden Frist aufkommen zu lassen ( vgl. LG Heidelberg, 13.01.2015, 2 O 230/14; LG Hagen, 30.10.2014, 9 O 73/14, zit. nach juris ).
  • LG Heidelberg, 13.01.2015 - 2 O 230/14

    Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei Verbraucherkreditverträgen:

    Auszug aus LG Paderborn, 01.02.2016 - 4 O 162/15
    Es handelt sich - ebenso wie der weitere Fußnotenverweis - erkennbar um eine Arbeitsanweisung an den das Formular verwendenden Bankmitarbeiter, mit dem eine inhaltliche Bearbeitung des Widerrufstextes nicht verbunden und welcher auch nicht geeignet ist, Unklarheit über die Länge der geltenden Frist aufkommen zu lassen ( vgl. LG Heidelberg, 13.01.2015, 2 O 230/14; LG Hagen, 30.10.2014, 9 O 73/14, zit. nach juris ).
  • OLG München, 30.04.2015 - 19 U 4833/14
    Auszug aus LG Paderborn, 01.02.2016 - 4 O 162/15
    Die Verwendung solch eines überflüssigen Hinweises ist aber kein Ansatz für die Annahme einer irreführenden Belehrung, da die Gestaltungshinweise zum gesetzlichen Muster insgesamt nur davon ausgehen, dass die Zusatzbelehrung als solche entfallen können, aber nicht müssen ( OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.06.2015, Az. 22 U 17/15; OLG Hamburg, Urteil vom 03.07.2015, Az. 13 U 26/15; OLG München, Hinweisbeschluss vom 30.04.2015, Az. 19 U 4833/14, zit. nach juris ).
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